Donnerstag, 6. April 2023

Notrecht des Bundesrats und die stupefakten Gläubiger



Fritz Fleiner, ein berühmter schweizerischer Staatsrechtler des letzten Jahrhunderts, schrieb in einem seiner vielen Werke folgenden Kommentar (Fleiner, 1923, 418): 

Ein besonders schlimmer Fall: Die Basler Gerichte (Schweiz. Jur.-Ztg. XIV, 230) und das Bundesgericht (Urt. vom 13. März 1918, BGer 44, I, 49) haben den schweiz. Gerichtsstand und den Arrest auf Guthaben des Schuldners in der Schweiz als gegeben und zulässig erklärt für Ansprüche schweiz. Obligationäre gegen den österr. Staat aus einem in der Schweiz begebenen österr. Staatsanleihen. Nach Rechtskraft der Urteile, erging ein BRB [Bundesratsbeschluss] vom 12. Juli 1918 (AS 34, 775): Arrest und Zwangsvollstreckung gegen fremde Staaten sind unzulässig. „Erfolgt ein Arrest oder eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme im Widerspruch zu dieser Bestimmung, so hebt der Bundesrat von Amtswegen den Arrest oder die Zwangsvollstreckungsmaßnahme auf. Er gibt hiervon den zuständigen Behörden unverzüglich Kenntnis; diese sind an den Entscheid des Bundesrates gebunden“ (!). S. auch BBl 1919, V, 595. Die stupefakten Gläubiger hatten trotz des für sie günstigen bundesgerichtlichen Urteils das Nachsehen.

Der hier beschrieben Fall von Aushebelung der Gewaltentrennung ist fast so stossend wie die Machenschaften rund um die Nichtrettung der Credit Suisse. Allerdings befand sich Österreich noch im Krieg der erst ein paar Monate später mit der Niederlage endete. Hier ist viel eher eine wacklige Brücke zur öffentlichen Sicherheit zu schlagen als im aktuellen Fall. Die Schweiz konnte noch gefühlsmässig glaubhaft machen, sich bedroht zu fühlen.

Dass sich der Bundesrat über das Bundesgericht erhoben hat, ist schon starker Tobak. Die Schweiz ist schon eher ein Volksstaat denn ein Rechtsstaat. Zur Gewaltentrennung schreibt Fleiner (1923, 132) :

Nicht die Trennung, sondern die Vermengung der staatlichen Funktionen (la confusion des pouvoirs) ist bis heute das Kennzeichen unseres Bundesrechts.


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Referenz

Fleiner, Fritz (1923); "Schweizerisches Bundesstaatsrecht", J.C.B. Mohr, Tübingen.